AMTSSIGNATUR
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Steinberg-Dörfl auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Merkmale der Amtssignatur
- Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument „Dieses Dokument wurde amtssigniert“ (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur(Externer Link)
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Marktgemeinde Steinberg-Dörfl verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG):
Hier gelangen Sie zur gesicherten Veröffentlichung der Bildmarke:
Elektronische Signaturprüfung bzw. Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur
http://www.signaturpruefung.gv.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl:
Tel.+43 (0) 2612 / 8466 | E-Mail post(AT)steinberg-doerfl.bgld.gv.at